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Kostenloser Fristenrechner

Wann müssen Sie handeln?

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt gestaffelte Pflichten je nach Unternehmensgröße. Finden Sie heraus, welche Fristen für Sie gelten — von Sofortpflichten bis zur ersten Berichtspflicht.

Unternehmensgröße

Zusammenfassung

Sofortpflichten7 Anforderungen
Berichtspflichtjährlich
Relevante Fristen10

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Wir benachrichtigen Sie rechtzeitig vor jeder Frist mit einer Checkliste der erforderlichen Maßnahmen.

Ihre Fristen-Übersicht
UmsetzungsfristArt. 34

7. Juni 2026

Deutschland muss die Richtlinie 2023/970 in nationales Recht umsetzen. Ab diesem Tag gelten alle Sofortpflichten.

Gehaltsspannen in StellenanzeigenArt. 5 Abs. 1

7. Juni 2026

Arbeitgeber müssen in Stellenausschreibungen oder vor dem ersten Vorstellungsgespräch eine Gehaltsspanne angeben.

Verbot der Gehaltshistorie-AbfrageArt. 5 Abs. 2

7. Juni 2026

Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem aktuellen oder früheren Gehalt fragen.

Auskunftsrecht der BeschäftigtenArt. 7

7. Juni 2026

Beschäftigte können ihr individuelles Entgeltniveau und die durchschnittlichen Entgeltniveaus vergleichbarer Gruppen nach Geschlecht erfragen. Antwortfrist: 2 Monate.

Entgeltgeheimhaltungsklauseln unwirksamArt. 7 Abs. 5

7. Juni 2026

Vertragliche Klauseln, die Beschäftigte daran hindern, ihr Entgelt offenzulegen, sind nicht mehr durchsetzbar.

Jährliche InformationspflichtArt. 7 Abs. 3

7. Juni 2026

Arbeitgeber müssen alle Beschäftigten jährlich über ihr Auskunftsrecht informieren.

Dokumentation der EntgeltkriterienArt. 4

7. Juni 2026

Vergütungskriterien müssen objektiv, geschlechtsneutral und leicht zugänglich dokumentiert sein.

Erster Entgeltbericht fälligArt. 9

7. Juni 2027

Unternehmen mit 250+ Beschäftigten müssen ihren ersten Gender Pay Gap Bericht vorlegen (jährlich). Unternehmen mit 150–249 Beschäftigten berichten alle 3 Jahre.

Frist für gemeinsame EntgeltbewertungArt. 10

7. Januar 2028

Falls der Bericht einen unerklärten Gap ≥5% in einer Kategorie zeigt und dieser nicht innerhalb von 6 Monaten behoben wird, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretern Pflicht.

Zweiter Jahresbericht fälligArt. 9 Abs. 2

7. Juni 2028

Unternehmen mit 250+ Beschäftigten legen ihren zweiten jährlichen Bericht vor.

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