Wann müssen Sie handeln?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt gestaffelte Pflichten je nach Unternehmensgröße. Finden Sie heraus, welche Fristen für Sie gelten — von Sofortpflichten bis zur ersten Berichtspflicht.
Zusammenfassung
Erinnerungen erhalten
Wir benachrichtigen Sie rechtzeitig vor jeder Frist mit einer Checkliste der erforderlichen Maßnahmen.
7. Juni 2026
Deutschland muss die Richtlinie 2023/970 in nationales Recht umsetzen. Ab diesem Tag gelten alle Sofortpflichten.
7. Juni 2026
Arbeitgeber müssen in Stellenausschreibungen oder vor dem ersten Vorstellungsgespräch eine Gehaltsspanne angeben.
7. Juni 2026
Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem aktuellen oder früheren Gehalt fragen.
7. Juni 2026
Beschäftigte können ihr individuelles Entgeltniveau und die durchschnittlichen Entgeltniveaus vergleichbarer Gruppen nach Geschlecht erfragen. Antwortfrist: 2 Monate.
7. Juni 2026
Vertragliche Klauseln, die Beschäftigte daran hindern, ihr Entgelt offenzulegen, sind nicht mehr durchsetzbar.
7. Juni 2026
Arbeitgeber müssen alle Beschäftigten jährlich über ihr Auskunftsrecht informieren.
7. Juni 2026
Vergütungskriterien müssen objektiv, geschlechtsneutral und leicht zugänglich dokumentiert sein.
7. Juni 2027
Unternehmen mit 250+ Beschäftigten müssen ihren ersten Gender Pay Gap Bericht vorlegen (jährlich). Unternehmen mit 150–249 Beschäftigten berichten alle 3 Jahre.
7. Januar 2028
Falls der Bericht einen unerklärten Gap ≥5% in einer Kategorie zeigt und dieser nicht innerhalb von 6 Monaten behoben wird, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretern Pflicht.
7. Juni 2028
Unternehmen mit 250+ Beschäftigten legen ihren zweiten jährlichen Bericht vor.
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