Beweislastumkehr
Im Kontext der Entgelttransparenzrichtlinie liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer einen Anscheinsbeweis erbringt.
Definition
Die Beweislastumkehr (Art. 18 der Richtlinie 2023/970) bedeutet, dass nicht der Arbeitnehmer die Diskriminierung beweisen muss, sondern der Arbeitgeber nachweisen muss, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt.
Funktionsweise
- Ein Beschaeftigter legt Tatsachen vor, die eine Entgeltdiskriminierung vermuten lassen (Anscheinsbeweis)
- Die Beweislast geht auf den Arbeitgeber ueber
- Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Entgeltunterschiede auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhen
Zusaetzliche Verstaerkung
Die Richtlinie sieht vor, dass ein Verstoss gegen die Transparenzpflichten (z.B. fehlender Entgeltbericht) als zusaetzlicher Beweisanschein fuer Diskriminierung gewertet werden kann. Dies erhoeht den Druck auf Unternehmen, die Berichtspflichten einzuhalten.
Praktische Bedeutung
Fuer Arbeitgeber bedeutet die Beweislastumkehr, dass sie jederzeit in der Lage sein muessen, ihre Entgeltentscheidungen nachvollziehbar und diskriminierungsfrei zu begruenden. Eine lueckenlose Dokumentation der Verguetungsstruktur wird damit zur Pflicht.