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Glossar
Gesetzgebung

Entgelttransparenzrichtlinie

EU-Richtlinie 2023/970 zur Staerkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts fuer Maenner und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.

Definition

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970 des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023) ist eine europaeische Richtlinie zur Staerkung der Entgelttransparenz und zur Durchsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts fuer gleiche oder gleichwertige Arbeit.

Hintergrund

Trotz des in Art. 157 AEUV verankerten Grundsatzes des gleichen Entgelts besteht in der EU weiterhin ein erhebliches geschlechtsspezifisches Entgeltgefaelle. Die bisherigen Instrumente erwiesen sich als unzureichend. Die Richtlinie schafft verbindliche Transparenzpflichten als Durchsetzungsmechanismus.

Zentrale Regelungen

  • Art. 5: Gehaltstransparenz bei der Einstellung (Gehaltsangabe vor dem Vorstellungsgespraech)
  • Art. 7: Auskunftsrecht der Beschaeftigten ueber individuelle und durchschnittliche Entgeltniveaus
  • Art. 9: Berichtspflicht ueber das geschlechtsspezifische Entgeltgefaelle
  • Art. 10: Gemeinsame Entgeltbewertung bei Gefaelle ueber 5 %
  • Art. 23: Sanktionen bei Nichteinhaltung

Umsetzungsfrist

Die Mitgliedstaaten muessen die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Deutschland arbeitet derzeit am Umsetzungsgesetz, das das bestehende Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ersetzen bzw. erweitern wird.

Betroffene Unternehmen

Alle Arbeitgeber in der EU sind betroffen. Die Berichtspflichten staffeln sich nach Unternehmensgroesse (250+, 150-249, 100-149 Beschaeftigte).

Verwandte Begriffe