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Glossar
Gesetzgebung

Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)

Das deutsche Gesetz zur Foerderung der Entgelttransparenz von 2017, das durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/970 erweitert wird.

Definition

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist das seit 2017 geltende deutsche Gesetz zur Foerderung der Transparenz von Entgeltstrukturen. Es gewaehrt Beschaeftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschaeftigten einen individuellen Auskunftsanspruch.

Bisherige Regelungen

  • Individueller Auskunftsanspruch (ab 200 Beschaeftigte): Recht auf Information ueber das Vergleichsentgelt des anderen Geschlechts
  • Berichtspflicht (ab 500 Beschaeftigte): Freiwilliger Entgeltbericht im Lagebericht
  • Pruefverfahren: Arbeitgeber ab 500 Beschaeftigte sollen betriebliche Pruefverfahren durchfuehren

Erweiterung durch die EU-Richtlinie

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 geht deutlich ueber das bestehende EntgTranspG hinaus:

  • Verpflichtende (nicht freiwillige) Berichterstattung ab 100 Beschaeftigte
  • Gehaltsangaben in Stellenanzeigen
  • Verbot der Gehaltshistorie
  • Gemeinsame Entgeltbewertung bei Gefaelle ueber 5 %
  • Beweislastumkehr zugunsten der Beschaeftigten
  • Sanktionsmechanismen

Das bestehende EntgTranspG wird voraussichtlich durch das Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie ersetzt oder umfassend novelliert.

Verwandte Begriffe