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Glossar
Gesetzgebung

Gemeinsame Entgeltbewertung

Ein verpflichtendes Verfahren zur Analyse und Beseitigung von Entgeltunterschieden ueber 5 %, durchgefuehrt gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung.

Definition

Die gemeinsame Entgeltbewertung (Joint Pay Assessment) ist ein in Art. 10 der EU-Entgelttransparenzrichtlinie vorgesehenes Verfahren. Es wird ausgeloest, wenn das geschlechtsspezifische Entgeltgefaelle in einer Verguetungsgruppe mehr als 5 % betraegt und nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Faktoren erklaert werden kann.

Ausloeser

Die gemeinsame Entgeltbewertung ist verpflichtend, wenn:

  1. Das Entgeltgefaelle in einer Kategorie 5 % uebersteigt und
  2. Der Arbeitgeber das Gefaelle nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Faktoren rechtfertigen kann und
  3. Das Gefaelle nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Entgeltbericht behoben wurde

Durchfuehrung

Die Bewertung wird gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) durchgefuehrt und umfasst:

  • Analyse der Ursachen des Entgeltgefaelles
  • Entwicklung von Massnahmen zur Beseitigung
  • Festlegung eines Zeitplans fuer die Umsetzung
  • Ueberwachung der Wirksamkeit der Massnahmen

Ergebnis

Am Ende steht ein dokumentierter Massnahmenplan mit konkreten Schritten zur Schliessung der Entgeltluecke. Dieser muss umgesetzt und die Wirksamkeit ueberprueft werden.

Verwandte Begriffe